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ASSETRA Ratgeber

Welche Unterlagen braucht eine Immobilienbewertung?

Eine Bewertung ist nur so gut wie die Informationen, auf denen sie aufbaut. Diese Übersicht zeigt, welche Unterlagen Eigentümer möglichst früh zusammentragen sollten.

Welche Unterlagen braucht eine Immobilienbewertung?

Warum Unterlagen den Wert beeinflussen können

Bei einer Immobilienbewertung geht es nicht nur um Wohnfläche und Zimmerzahl. Rechte, Renovationen, technische Ausstattung, Stockwerkeigentumsregeln oder Erträge können die Einordnung wesentlich beeinflussen. Fehlende Informationen führen zu Annahmen – und damit zu grösserer Unsicherheit.

Grundunterlagen für Haus und Wohnung

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Kataster- oder Situationsplan
  • Grundrisse und Baupläne
  • Wohnflächenberechnung, sofern vorhanden
  • Gebäudeversicherung und relevante Gebäudedaten
  • Angaben zu Baujahr, Umbauten und Sanierungen
  • Fotos des aktuellen Zustands

Renovationen und Investitionen dokumentieren

Ersetzte Fenster, Dachsanierungen, neue Heizung, Küche, Bad oder energetische Massnahmen sollten möglichst mit Jahr, Umfang und Belegen dokumentiert sein. Nicht jede Investition erhöht den Marktwert eins zu eins, aber sie hilft, Zustand und technischen Stand besser zu verstehen.

Zusatzunterlagen bei Stockwerkeigentum

  • Begründungsakt und Reglemente
  • Wertquote
  • Stand des Erneuerungsfonds
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Jahresrechnung / Budget
  • Hinweise zu geplanten grösseren Investitionen

Zusatzunterlagen bei Renditeobjekten

Bei Renditeobjekten sind aktuelle Erträge und Kosten besonders wichtig: Mieterspiegel, Mietverträge, Nebenkosten, Leerstände, Betriebskosten sowie grössere Unterhalts- oder Investitionspositionen.

Was, wenn Unterlagen fehlen?

Fehlende Dokumente sind nicht ungewöhnlich. Entscheidend ist, früh zu erkennen, was beschafft oder verifiziert werden muss. ASSETRA kann eine Dokumentenlücke im Erstgespräch strukturieren; die eigentliche Beschaffung bei Behörden oder Fachstellen erfolgt abhängig vom Dokument und der Vollmacht.

Hinweis: Eine ASSETRA-Ersteinschätzung ist nicht automatisch ein formelles Verkehrswertgutachten. Für Bank, Gericht, Erbteilung oder andere formelle Zwecke kann eine entsprechend qualifizierte Fachbewertung notwendig sein.
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